Vorherige Anmeldung im Rathaus ist aber erforderlich
Öffentliche Sportanlagen in Gladbeck können wieder genutzt werden
Im Zuge der Lockdown-Lockerung trat bekanntlich am 22. Februar in ganz Nordrhein-Westfalen die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft. Hierin sind Änderungen enthalten, die auch den Sportbereich betreffen. Zwar untersagt auch die geltende CoronaSchVO in Paragraph 9 grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie die Nutzung der Nebenräume wie Duschen, sie schafft aber auch neue Ausnahmen: „Ausgenommen von dem...