Vereine + Ehrenamt
Neue NRW-Coronaschutzverordnung
Freiluftsportanlagen können in Haltern mit Auflagen genutzt werden
Haltern. Auf diese Nachricht haben viele Sportlerinnen und Sportler gewartet: Die Stadtverwaltung teiltmit, dass die Benutzung der städtischen Freiluftsportanlagen aufgrund der aktualisierten NRW-Coronaschutzverordnung unter Einhaltung folgender Voraussetzungen wieder gestattet ist: Die Vereine und Sportler können demnach ihren Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten-und Freizeitsport aufnehmen, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird sowie geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum...