„Schwarzfahren“ mit Gefängnis bestraft
Ein 29-Jähriger wurde heute wegen Leistungserschleichung, im Sprachgebrauch auch „Schwarzfahren“ genannt, zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte ist kein „unbeschriebenes Blatt“ und Dauerkunde bei den Ermittlungsbehörden. Seine Betäubungsmittelabhängigkeit scheint seinen Körper, Geist und Seele so beeinflusst zu haben, dass er schon drei Monate nach seiner letzten Verurteilung im Juli 2018 schon wieder mehrere Male beim „Schwarzfahren“ erwischt wurde. Er...