Natur + Garten
Stadtverwaltung weist nochmals auf Regelung hin
Für Freigängerkatzen in Castrop-Rauxel gilt Kastrations- und Kennzeichnungspflicht
Schon seit einigen Monaten gibt es die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen in Castrop-Rauxel. Die Stadtverwaltung weist nun gemeinsam mit dem Team für Tiere e.V. noch einmal auf diese Neuerung in der städtischen Satzung hin. Demnach sind Katzenhalter, die ihrem Tier Freigang erlauben, verpflichtet, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Als Katzenhalter gilt auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig mit Futter versorgt....