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Auch Schuldner:innen steht Weihnachtsgeld zu
Weihnachtsgeld vor Pfändung schützen

Zum Jahresende können sich viele Beschäftigte auf eine zusätzliche Zahlung ihres Arbeitgebers freuen. Auch wer von einer Lohn- oder Gehaltspfändung betroffen ist, darf einen Teil des Weihnachtsgeldes behalten. „Bis zu 670 Euro bleiben davon pfändungsfrei im Geldbeutel”, erklärt Karin Bordin, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Wesel. „Bei einer Kontopfändung müssen Schuldner:innen allerdings selbst aktiv werden, um vom Weihnachtsgeld zu profitieren.” Die Beratungsstelle Wesel der...

  • Wesel
  • 17.11.22
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