Sport
TV Eintracht Brambauer
Gute Nachricht für den Breitensport
Mit dem 1. Januar treten für gemeinnützige Sportvereine einige Änderungen in Kraft. So sind mit dem Jahressteuergesetz Entlastungen beschlossen worden. Zum Beispiel die Anhebung des Übungsleiterfreibetrages von 2.400 € auf 3000 €die Anhebung des Ehrenamt-Freibetrages von 720 € auf 840 €.Die ehrenamtlich tätigen Übungsleiter und Vorstandsmitglieder, die sich in Sportvereinen engagieren, können sich also freuen. Quelle: Landessportbund NRW.