Politik
Entschädigung für Kindermörder Gäfgen
Eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro plus Zinsen müsse das Bundesland Hessen dem verurteilten Kindermörder Magnus Gäfgen zahlen, urteilte das Frankfurter Landgericht am Donnerstag. Grund: Gäfgens Menschenwürde sei bei einem Verhör im Oktober 2002 „schwer verletzt" worden. Ihm sei - während des Polizeiverhörs nach seiner Festnahme - Folter angedroht worden, um den Aufenthaltsort des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler in Erfahrung zu bringen. Dieser sei „wenige Tage zuvor entführt...