Hausbuch für die deutsche Familie
Wer kann sich noch daran erinnern. Wenn man früher seine Hochzeit anmelden wollte gab es vor der Bestellung des Aufgebotes ein Buch vom Standesbeamten. Merkblatt für Eheschließende Gesundheitliche Ratschläge Dieses Merkblatt soll der Standesbeamte gemäß § 430 der Dienstanweisung für Standesbeamte und ihre Aufsichtsbehörden den Verlobten und denjenigen, deren Einwilligung zu der Verehelichung nach dem Gesetz erforderlich ist, vor der Anordnung des Aufgebots aushändigen Das Buch gab auf über 300...