Ratgeber
Lärmschutzbereich für Flughafen Dortmund
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilen mit: Die NRW-Landesregierung hat für den Flughafen Dortmund in einer Rechtsverordnung einen Lärmschutzbereich festgelegt. Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz, das den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt. Durch die Novellierung des Fluglärmgesetzes werden am Flughafen Dortmund...