Neuerungen für Motorsegler, Hubschrauber und Flugzeuge
Neue Regelungen am Flugplatz Essen-Mülheim
Die Genehmigung für den Betrieb auf dem Flugplatz Essen-Mülheim wurde im Sinne des Anwohnerschutzes überarbeitet. Dadurch gibt es neue Regelungen für für Motorsegler, Hubschrauber und Flugzeuge. Basis der Änderungsgenehmigung ist die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung vom 05.01.1999, BGBl. I S.35 (Landeplatz-LärmschutzV), die den Betrieb mit Flugzeugen und Motorseglern regelt. Diese Verordnung soll zukünftig unter anderem auch den Hubschrauberbetrieb einschränken. Kern der Verordnung: Sie...