„Nachtflug-Bedarfslage nicht nachzuweisen“ // Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Fluglärm zur Begründung des OVG-Urteils
„Vernünftigerweise verbietet sich ein erneuter Anlauf zum Erhalt der gewünschten Genehmigung zur Durchführung von Nachtflug mangels Erfolgsaussichten. Die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) aufgezeigten Defizite bei der Begründung des Bedarfs dürften nicht ausgeräumt werden können“, schließt Ursula Wirtz, 1. Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund - Kreis Unna (SGF), vor dem Hintergrund der jetzt vorliegenden 85-seitigen Urteilsbegründung des OVG Münster. Dortmunds...