VERBRAUCHERZENTRALE NRW
Warum unverpacktes, unverarbeitetes Fleisch ab 1. Februar eine Herkunftskennzeichnung tragen muss
Neue Kennzeichnungspflicht an der Fleischtheke Warum unverpacktes, unverarbeitetes Fleisch ab 1. Februar eine Herkunftskennzeichnung tragen mussBei einigen Lebensmitteln steht eine Angabe zur Herkunft auf der Verpackung oder einem Schild bei der Ware. Vorgeschrieben ist eine solche Herkunftsangabe aber nur für bestimmte Lebensmittel, zum Beispiel für die meisten frischen Obst- und Gemüsearten, Eier, Fisch und verpacktes, unverarbeitetes Fleisch. Bei unverpacktem Fleisch an Bedientheken blieb...