Finanzkontrolle

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Politik
Innungszeichen des Malerhandwerks | Foto: BV Farbe
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Mindestlöhne Maler bis 30.04.2013 verlängert

Für das Maler-Lackiererhandwerk gelten nun Mindestlöhne bis zum 30.04.2013. Auf der Grundlage eines Tarifabschlusses hat das Bundesarbeitsministerium die 6. Rechtsverordnung über "zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk" erlassen. Diese tritt zum 01.06.2012 in Kraft. Der Mindestlohn in den östlichen Bundesländern und für "Ungelernte Arbeitnehmer" in westlichen Ländern beträgt dabei unverändert 9,75 €. Der Mindestlohn für "Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)" steigt zum...

  • Düsseldorf
  • 04.06.12
  • 1
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