KFZ-Steuer nicht mehr an das Finanzamt zahlen
Im Februar 2014 haben die Hauptzollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den nordrhein-westfälischen Finanzämtern übernommen. Seitdem wird die Kraftfahrzeugsteuer von dem zuständigen Hauptzollamt im Rahmen des Lastschriftverfahrens eingezogen. Sofern keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, ist die Kraftfahrzeugsteuer an die Bundeskasse des jeweiligen Hauptzollamts zu entrichten. Für eine einjährige Übergangszeit wurden Zahlungen, die trotz des Zuständigkeitswechsels noch...