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Ratgeber

Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 beantragen

Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren müssen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2013 wieder beantragt werden. Lediglich Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt. In der Übergangszeit von der Papier- auf die elektronische Lohnsteuerkarte in den Jahren 2011 und 2012 wurden alle Freibeträge automatisch übertragen. Wer Freibeträge berücksichtigen lassen...

  • Bochum
  • 26.09.12
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