FFP2-Masken

Beiträge zum Thema FFP2-Masken

LK-Gemeinschaft
Foto: Symbolbild pixabay

Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske im ÖPNV

Hochsauerlandkreis. Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes besteht nun die Pflicht, in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen FFP2-Masken oder die damit vergleichbaren Masken mit der Kennung KN95 bzw. N95 zu tragen. Medizinische Masken sind demnach nicht mehr zulässig. Dies gilt für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr. Das Fahrpersonal ist durch Trennscheiben geschützt. Weiterhin gilt, dass das Fahrpersonal keine Maske tragen muss, wenn kein Kontakt mit anderen Personen besteht. Die RLG...

  • Arnsberg
  • 28.04.21
Blaulicht
In der aktuellen NRW-Corona-Schutzverordnung vom 24.04.2021 ist festgelegt, dass in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen sowie Bahnhöfen unabhängig vom jeweiligen örtlichen Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske des Typs FFP2, KN95 oder N95 von den Fahrgästen getragen werden muss. | Foto: Archiv

Abellio informiert
FFP2, KN95 oder N95-Pflicht für Zugpendler: Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind im NRW-ÖPNV nicht mehr zulässig

In der aktuellen NRW-Corona-Schutzverordnung vom 24.04.2021 ist festgelegt, dass in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen sowie Bahnhöfen unabhängig vom jeweiligen örtlichen Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske des Typs FFP2, KN95 oder N95 von den Fahrgästen getragen werden muss. OP-Masken sowie andere Mund-Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind derzeit im NRW-ÖPNV nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt derzeit landesweit. Damit die Abellio-Kundenbetreuerinnen...

  • Hagen
  • 27.04.21
Ratgeber
Seit heute ist das Tragen von medizinischen Masken in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. | Foto: Sebastian Jarych
2 Bilder

VER informiert
Medizinische Masken ab heute Pflicht im ÖPNV

Ab dem heutigen Montag, 25. Januar, tritt die neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft. Das bedeutet auch, dass ab diesem Zeitpunkt für den ÖPNV eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gilt. Bei medizinischen Masken handelt es sich gemäß Coronaschutzverordnung um sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95). Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvoll erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund...

  • Schwelm
  • 25.01.21
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