Abellio informiert
FFP2, KN95 oder N95-Pflicht für Zugpendler: Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind im NRW-ÖPNV nicht mehr zulässig
In der aktuellen NRW-Corona-Schutzverordnung vom 24.04.2021 ist festgelegt, dass in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen sowie Bahnhöfen unabhängig vom jeweiligen örtlichen Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske des Typs FFP2, KN95 oder N95 von den Fahrgästen getragen werden muss. OP-Masken sowie andere Mund-Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind derzeit im NRW-ÖPNV nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt derzeit landesweit. Damit die Abellio-Kundenbetreuerinnen...