Feuerwerk nur Silvester und Neujahr - 1.000 Euro Bußgeld möglich
Gladbeck. Aufgrund wiederholter Hinweise und Beschwerden weist die Stadt Gladbeck erneut daraufhin, dass das Abbrennen und Zünden von Feuerwerkskörpern nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Die Stadt macht noch einmal deutlich: Pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie 2 und höher dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag gezündet werden, und auch nur von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind....