Feuerwerk

Beiträge zum Thema Feuerwerk

Politik

Feuerwerk: Gar keine Kontrollen möglich

Ja, es hat auch in Gladbeck kräftig gekracht und gerummst. Auch an den Tagen, an denen der Gesetzgeber das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gar nicht erlaubt. Auf das Verbot hatte auch die Stadt Gladbeck hingewiesen und auf das Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, das bei Verstößen droht. Wer nun gedacht hat, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes zum Jahreswechsel verstärkt Kontrollen in Sachen "Feuerwerk" durchführen würden, liegt aber völlig falsch: In der Woche zwischen Weihnachten und dem Neujahr...

  • Gladbeck
  • 03.01.17
  • 2
Überregionales
Foto: Magalski/Lokalkompass Lünen

Feuerwerksverstöße: Nicht nur drohen!

Es wird in den nächsten Tagen wieder überall in Gladbeck knallen und rummsen, denn am 28. Dezember beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerkskörpern. Offiziell ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zwar nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, doch an diese Fristen halten sich viele "Knallerfreunde" nicht. Nach dem Motto "Alle Jahre wieder" wird seitens des städtischen Ordnungsamtes stets auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen und auch auf das drohende Bußgeld von bis zu 1.000 Euro....

  • Gladbeck
  • 27.12.16
  • 1
  • 1
Ratgeber
Foto: D. Magalski/Lokalkompass Lünen

Feuerwerk nur Silvester und Neujahr - 1.000 Euro Bußgeld möglich

Gladbeck. Aufgrund wiederholter Hinweise und Beschwerden weist die Stadt Gladbeck erneut daraufhin, dass das Abbrennen und Zünden von Feuerwerkskörpern nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Die Stadt macht noch einmal deutlich: Pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie 2 und höher dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag gezündet werden, und auch nur von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind....

  • Gladbeck
  • 16.12.16
  • 1
Ratgeber

Feuerwerk: Warum gibt es keine Kontrollen?

Über Sinn und Unsinn von Silvesterfeuerwerk kann man vortrefflich streiten. Wer sein Geld für zischende Raketen und explodierende Böller ausgeben möchte, soll dies aber gerne tun. Ärgerlich wird die Sache jedoch dadurch, dass jetzt die Tage beginnen, an denen Gladbeck sozusagen unter „Dauerbeschuss“ liegt. Denn viele „Knallköppe“, häufig genug Jugendliche unter 18 Jahren, halten sich nicht daran, dass Silvesterfeuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden darf. Aber was...

  • Gladbeck
  • 27.12.14
  • 3
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.