Ordnungsamt: Feuerwerk nur Silvester und Neujahr zünden
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist daraufhin, dass zum Jahreswechsel nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, "geknallt" werden darf. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenfalls geahndet wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche. Der Verkauf beginnt am Donnerstag, 28. Dezember. Das Abbrennen von Feuerwerk in...