Stadt Arnsberg erlässt Allgemeinverfügung
Keine Feuerwerke zum Jahreswechsel
Die Stadt Arnsberg hat zum Jahreswechsel eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die öffentlichen Bereiche benannt werden, an denen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf.Das sind in Alt-Arnsberg der Neumarkt, die Schlossruine, der Bereich am Sauerlandtheater bis hin zum Schulzentrum, der Europa- und der Gutenbergplatz. In Hüsten gilt das Verbot im Kreuzungsbereich des Hüstener Marktes, am Hüstener Markt selbst, auf dem Kirchplatz und den Flächen an der Petrikirche, in Neheim im Bereich des...