Kein Schmerzensgeld für Feuerwehrmann Ralf S.: 1. Loveparade-Zivilverfahren entschieden
Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg hat am Montag die Klage des Duisburger Feuerwehrmannes Ralf S. auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der tragischen Ereignisse bei der Loveparade 2010 abgewiesen. Ralf S. hatte aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung vom Veranstalter Lopavent, dessen Geschäftsführer Rainer Schaller und dem Land NRW zuletzt rund 90.000 Euro gefordert. Das Urteil im ersten Loveparade-Zivilverfahren entspricht der vom Gericht bereits in der mündlichen...