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Ratgeber
Da Kinder und Jugendliche nicht wie in Schulzeiten in den Ferien regelmäßig getestet werden, müssen sie jetzt in der schulfreien Zeit einen Nachweis zum Schwimmen mitbringen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind.  | Foto: Archiv / Stadt DO

In den Herbstferien gilt in Dortmund eine 3G-Nachweispflicht für Kinder und Jugendliche
Testnachweis für Hallenbäder nötig

Für Kinder und Jugendliche gelten jetzt zum Start in die Herbstferien neue Regeln, wenn sie an Veranstaltungen oder Ferienangeboten in Dortmund teilnehmen möchten, als zu Schulzeiten: Nach einer Vorgabe des Landes müssen sie nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder vor maximal 48 Stunden negativ getestet wurden. Diese Tests sind für Schüler in den bestehenden Testzentren weiterhin kostenlos. Bei Bildungsangeboten, Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und Sportangeboten für Kinder...

  • Dortmund-City
  • 08.10.21
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