Ratgeber
Ladenöffnungsgesetz: Pfingstsonntag gibt's Brötchen
Das neue Ladenöffnungsgesetz tritt am kommenden Samstag, 18. Mai, und damit mit einer schon für das Pfingstwochenende bedeutsamen Änderung in Kraft: Die Gladbecker Bäckereien, Blumengeschäfte und Zeitungsläden dürfen Ostern, Pfingsten und Weihnachten wieder am ersten Feiertag ihre Waren verkaufen. Dafür müssen sie am zweiten Feiertag geschlossen halten. An den übrigen Sonntagen dürfen sie wie bisher an fünf Stunden geöffnet sein. Dabei darf aber nur das „Kernsortiment“ aus einer oder mehreren...