Corona-Update
Anmeldung privater Feiern in Hagen
Für private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung gelten durch die Allgemeinverfügung ab Donnerstag, 8. Oktober, neue Regeln. An privaten Festen außerhalb von Wohnungen dürfen nach §13 Absatz 5 der Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 22. Oktober maximal 25 Personen teilnehmen. Bei einer Teilnehmerzahl von fünf bis zehn erwarteten Personen gilt eine Anzeigepflicht. Anzeigepflichtig sind die Personen, die zu einem solchen Fest einladen. Bei einer Teilnehmerzahl von 11 bis 25 Personen gilt eine...