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Politik
Corona-Pandemie: In der Neheimer Innenstadt gilt freitags und samstags in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr und sonntags in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr in der Fußgängerzone und den angrenzenden Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Beschilderung der konkreten Bereiche erfolgt zeitnah.  | Foto: Stadt Arnsberg

Corona-Virus: HSK erlässt Allgemeinverfügung
Zahlen steigen auch in Arnsberg - Regeln gelten ab sofort

Der 7-Tage-Inzidenz-Wert im Hochsauerlandkreis liegt nun über dem Wert von 50. An diesen Wert hat die Coronaschutzverordnung einige zusätzliche Regeln geknüpft. Ergänzend hat der Hochsauerlandkreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Regeln sind ab sofort einzuhalten. Im öffentlichen Raum In der Neheimer Innenstadt gilt freitags und samstags in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr und sonntags in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr in der Fußgängerzone und den angrenzenden Bereichen die Pflicht zum...

  • Arnsberg
  • 23.10.20
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