fehlerhafte Bescheide

Beiträge zum Thema fehlerhafte Bescheide

Politik
2 Bilder

Die Frist läuft ab
Jetzt Überprüfungsanträge beim Jobcenter stellen

Am 31.12.2021 läuft die Frist ab sich Rechtsansprüche gegen falsche Bescheide des Jobcenters aus dem Jahr 2020 zu sichern. (§ 44 SGB X) In den Jobcenterbescheiden finden sich sehr viele Fehler. - Unrechtmäßige Kürzungen bei Wohnkosten - falsche Einkommensberechnungen -  behauptete Rückforderungen ohne Rechtsanspruch - unangemessene Bußgeldforderungen wegen konstruierter Behauptungen - und die gesetzwidrige Unterschlagung von Schadensersatz-Zinsen Vereinfacht geschrieben findet auf diese Weise...

  • Iserlohn
  • 03.12.21
Politik

Rechtswidrige Leistungsverweigerung beim Jobcenter Märkischer Kreis überführt

Am 23.10.2017 vollstreckte das Jobcenter Märkischer Kreis eine teilweise Leistungseinstellung wegen angeblich fehlender Mitwirkung. Begründet wurde die Leistungssperre mit dem Vorwand eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 sei nicht beigebracht worden. Das ist nachweislich falsch. Bereits im September 2016 hatte die Widerspruchsführerin nachgewiesen, dass sie von Dezember 2014 bis Juli 2016 eine Pauschalmiete geleistet hatte. In dieser Miete waren ausdrücklich Heiz- und...

  • Iserlohn
  • 19.11.17
Ratgeber

Das Bundessozialgericht kritisiert fehlendes Konzept zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft.

Jobcenter müssen nachzahlen. In einer noch unveröffentlichten Entscheidung vom 22.03.2012, Az.: B 4 AS 16/11 R hat das Bundessozialgericht sich dazu ausgelassen, wie die zu erstattenden Mietkosten nach dem SGB II und SGB XII zu ermitteln sind, solange kein schlüssiges Konzept vorliegt, oder auch rückwirkend nicht mehr erstellt werden kann. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II erbracht, soweit diese angemessen sind. Das Gericht stellte heraus, dass Begriff...

  • Iserlohn
  • 22.04.12
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.