fahrzeuge

Beiträge zum Thema fahrzeuge

Ratgeber
Das Bürger- und Ordnungsamt weist auf die Haltverbote zu den Karnevalsumzügen in den Stadtteilen hin. | Foto: LK

Hinweis des Bürger- und Ordnungsamt
Haltverbote zu den Karnevalsumzügen beachten

Zu Karneval gelten auf den Zug- und Aufstellstrecken der Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283). Die Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten: Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 18. Februar; Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 18. Februar; Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 19. Februar; Karnevalsumzug Serm am...

  • Duisburg
  • 15.02.23
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.