Ratgeber
Pflegegrad und Schwerbehinderung entscheiden über Anspruch
Fahrtkosten zum Impfzentrum erstatten lassen
Kreis RE. Für die Fahrt zum Impfzentrum können sich Personen mit Mobilitätseinschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen Kosten erstatten lassen. Grundlage dazu ist ein Pflegegrad 3 bis 5 oder eine Schwerbehinderung. "Bei Pflegegrad 3 ist zusätzliche Voraussetzung, dass dauerhafte Mobilitätseinschränkungen vorliegen, die eine eigene Anreise zum Beispiel per Bus ausschließen. Bei einer Schwerbehinderung sind die Merkzeichen aG, Bl oder H entscheidend", erklärt Heike Rommler vom Beratungs- und...