Fahrerlaubnis

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Ratgeber
Wer im Besitz eines Führerscheins ist, der vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde (egal ob es sich hierbei um den grauen, den rosafarbenen oder bereits einen Kartenführerschein handelt), muss diesen Führerschein früher oder später in einen neuen EU-einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen. | Foto: Symbolfoto: Rainer Sturm/pixelio.de

Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen sich sputen
Führerschein-Umtausch beantragen im Kreis Mettmann

Wer im Besitz eines Führerscheins ist, der vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde (egal ob es sich hierbei um den grauen, den rosafarbenen oder bereits einen Kartenführerschein handelt), muss diesen Führerschein früher oder später in einen neuen EU-einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen. Das heißt nun nicht, dass alle den Umtausch "von heute auf morgen" erledigen müssen. Damit nicht alle Führerscheininhaber auf einmal die Straßenverkehrsämter stürmen, wurde in...

  • Velbert
  • 13.12.21
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