Politik
Hartz IV
Kostenübernahme des Jobcenters für ein Tablet für den digitalen Unterricht
Erfolg für bedürftige Schülerin vor dem Landessozialgericht (LSG) NRW Im Gegensatz zu den Konzernen erhalten Empfänger von Hartz IV und der Grundsicherung im Rahmen der Corona-Krise keinerlei staatliche Zahlungen. Selbst notwendige zusätzliche Kosten wie die Anschaffung eines Tablets für den digitalen Unterricht werden nicht vom Jobcenter übernommen. Dagegen klagte eine Gymnasiastin aus Essen, die Hartz IV bezieht, erfolgreich und forderte die Übernahme der Anschaffungskosten durch das...