Umtauschpflicht für Führerscheine
Weitere Geburtsjahrgänge an der Reihe
Die ersten Stufen des Führerscheinpflichtumtausches laufen auf vollen Touren. Bekanntlich müssen die rosa, grauen oder DDR-Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 getauscht werden. Dieser Pflicht sind bereits viele gefolgt. In der ersten Stufe des Führerscheinpflichtumtausches wurden im Märkischen Kreis etwa 13.500 Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 in einen EU-Kartenführerschein getauscht. Der Gesetzgeber verlängerte die dafür vorgesehene Frist auf den 19. Juli. Bis...