Förderprogramm

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Ratgeber

Schallschutzfenster: Umweltamt legt Programm auf

Gefördert werden Schallschutzfenster, bzw. BBalkon- und Terrassentüren, die nachträgliche Dämmung von Rollladenkästen, soweit sie sich in Wohn- oder Schlafräumen befinden sowie der Einbau von schallgedämmten Lüftern in Schlafräumen. Gefördert werden können bis maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 Euro je Haus bzw. Wohnung. Je Eigentümer ist ein maximaler Förderbetrag von 20.000 Euro festgelegt. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Grundstücks-,...

  • Dortmund-City
  • 20.09.12
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