Fälligkeit

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Foto: Pixabay

Hundesteuerbescheide haben Dauerwirkung/Neuer Bescheid nur bei Änderung der Situation
Hundesteuer wird auch ohne neuen Bescheid fällig

Düseldorf.  Von Wolfgang Röhl  Seit dem 1. Januar 2018 erhalten Hundehalter in der Landeshauptstadt Düsseldorf nach der Anmeldung des Hundes nur noch einmalig einen Hundesteuerbescheid mit Dauerwirkung und eine eindeutig zuzuordnende nummerierte Hundesteuermarke. Das bedeutet für alle Hundehalter, die im Jahr 2018 einen Hundesteuerbescheid erhalten haben und bei denen sich an der Situation nichts verändert hat, dass sie keinen neuen Hundesteuerbescheid und keine neue Hundesteuermarke erhalten....

  • Düsseldorf
  • 07.06.19
  • 1
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