Experten-Kompass zum Thema Erbe
Böse Überraschungen zu Lebzeiten verhindern
Viele Menschen sind unsicher, wann und wie sie ihr eigenes Erbe planen sollen. Verzichten sie jedoch auf eine letztwillige Verfügung, tritt nach dem Tod die gesetzliche Erbfolge ein. Oft ist das nicht im Sinne des Erblassers: Beispielsweise gehen nicht verheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner sowie beste Freunde dann leer aus. Gibt es mehrere gesetzliche Erben, entsteht zudem automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft, die den Nachlass in der Regel nur einvernehmlich aufteilen kann...