Existenzsicherung

Beiträge zum Thema Existenzsicherung

Politik
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Fehlende Mitwirkung - statt 100%-Sanktion
Leistungsverweigerungen oder doch unterlassene Hilfeleistung gem. § 323c StGB?

Die unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand des Strafrechts Deutschlands und ist in § 323c StGB geregelt. Dort heißt es:  Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen (1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit...

  • Dortmund-Süd
  • 21.05.22
  • 1
Ratgeber
Sozialamt und Jugendamt ziehen für die Zeit einer Renovierung in die alte Frenzelschule am Entenpoth.  | Foto: Klinke

Dortmunder Sozialamt organisiert telefonische Terminvergabe neu
Termine beim Sozialamt und bei der Ausländerbehörde

Das Sozialamt organisiert Termine für Anträge bei existenzsichernden Leistungen neu. Wer erstmalig wirtschaftliche Hilfen in Notlagen beantragen möchte, kann montags bis freitags einen Termin unter der Hotline 50-16311 vereinbaren. Wer Leistungen erhält, kann jede Veränderung telefonisch, per Post oder per E-Mail mitteilen. Sofern sich nichts geändert hat, werden Leistungen weiterhin überwiesen. Näheres unter www.sozialamt.dortmund.de. Die Ausländerbehörde ist wieder montags und dienstags von...

  • Dortmund-City
  • 07.05.20
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