Agenda News: Groko tangiert Menschenrechte
Hagen, 16. Dez. 2013 Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verweist auf das Recht, sowohl alleine oder in...