Erinnerung an 125 Jahre Feierabendhaus Schwelm
Unnützer Zeitvertreib verboten! 125 Jahre Ev. Feierabendhaus Schwelm „Jeder Pflegling muss sich im Feierabendhause still und ruhig betragen. Kartenspiel und sonstiger unnützer Zeitvertreib ist verboten“. Die Hausordnung von 1893 ist zum Glück heute nicht mehr gültig. Auf seine 125-jährige Geschichte blickte das Ev. Feierabendhaus Schwelm, eine Einrichtung der Ev. Stiftung Volmarstein, zurück. Am vergangenen Sonntag wurde eine Ausstellung mit Fotos von den Anfängen der Senioreneinrichtung bis...