Europäischer Gerichtshof

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Stadtspiegel-Kolumne von Seite 1
"Stechuhr in der Tasche?"

Arbeitgeber sind nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das ist bei vielen Berufen problemlos machbar, bei manchen wird es aber "interessant". Ich denke da zum Beispiel an meinen eigenen. Arbeitswissenschaftler und -rechtler sehen das womöglich anders, aber ich betrachte Arbeitszeit - also ganz im Sinne von "Zeiten, in denen ich arbeite" - als durchaus fließend, so dass sie auch in der Freizeit...

  • Menden (Sauerland)
  • 15.05.19
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