Politik
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Kranenburg (06.03.2024)
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Kranenburg 2. Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan in Kranenburg Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Gemeinde...