FDP-Anfrage vom 11.12.2020 nach § 13 der GO für den Rat und seine Ausschüsse
Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden für Hörgeschädigte und Ertaubte
Immer wieder berichten hörgeschädigte bzw. ertaubte Menschen von Kommunikationsstörungen in öffentlich zugänglichen und mit Publikumsverkehr verbundenen Gebäuden, die nicht mit geeigneten Beschallungssystemen ausgestattet, daher nicht barrierefrei im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sind. Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für Verwaltungs-, Büro- und...