Eltern erhalten nachträglich Geld zurück
Essensgeld wird teilweise erstattet
Elternbeiträge (Kitas und Offene Ganztagsschule) werden für Januar nicht fällig, nicht abgebucht und schnellstmöglich erstattet. Auch das Essensgeld wird zum Teil zurückgezahlt. Allerdings ist die Regelung hier etwas komplizierter. Bei allen Trägern müssen unabhängig von den Lebensmitteleinkäufen Fixkosten gedeckt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Miete und Personal. Um das Essensangebot auch in Zukunft in gewohnter Form anbieten zu können, verbleibt deshalb ein Sockelbetrag bei den Trägern....