Ratgeber
Interessantes aus dem Bereich WEG: Kosten des Ersatzzustellungsvertreters sind nicht erstattungsfähig
Die Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters sind Kosten der internen Verwaltung der WEG und zählen nicht zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits. Das gilt unabhängig davon, ob der Ersatzzustellungsvertreter von den Wohnungseigentümern oder vom Gericht bestellt worden ist. Hintergrund: Gericht bestellt Ersatzzustellungsvertreterin Ein Wohnungseigentümer hatte gegen Beschlüsse, die die Rechtsstellung des Verwalters betreffen, Anfechtungsklage erhoben. Einen Ersatzzustellungsvertreter...