Auf ein Wort: Streitfall Beschneidung
Das Kölner Landgericht hat in einem Prozess entschieden, dass die Beschneidung eines vierjährigen Jungen aus religiösen Gründen rechtswidrig ist. Nun ist eine Debatte darüber entfacht, ob Beschneidungen durch die Religionsfreiheit geschützt, oder aber, ob sie durch das Recht auf körperliche Unversehrtheit unzulässig sind. Aus Sicht der Religionen sind Beschneidungen Dokumentationen religiöser Zugehörigkeit. Aus Sicht der Kölner Richter sind es rechtswidrige Körperverletzungen an minderjährigen...