Corona Schermbeck
Maskenpflicht auf der Mittelstraße
Zum 01.12.2020 ist die Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Auf Grund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens sieht diese Verordnung auch eine weitere Verschärfung der Maskenpflicht vor. Gemäß § 3 Abs. 2 der CoronaSchVO gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäfts auf den zum Geschäft...