Erlass der Landesregierung

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Politik
Personalengpässen in den betroffenen Einrichtungen vorbeugen soll der Erlass der Landesregierung, der die bisherigen Zutrittsverboten zu Krankenhäusern regelt. | Foto: Pixabay

Erlass der Düsseldorfer Landesregierung wird umgesetzt
Zutrittverbote für Krankenhäuser auch in Gladbeck leicht gelockert

Mit Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales NRW vom 20. März 2020  (bei der Stadt Gladbeck am 21. März eingegangen) wurde die Stadt Gladbeck angewiesen, die Betretungsverbote für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen bezüglich der Reiserückkehrer aus den Risikogebieten zu lockern. Der Erlass betrifft Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen und...

  • Gladbeck
  • 22.03.20
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