Ratgeber
Infektionsschutzgesetz:
Entschädigungen wegen Kinderbetreuung
Wie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert, wird das Land NRW nach einer neuen Regelung im Infektionsschutzgesetz berufstätige und selbständige Eltern mit bis zu 67 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 2016 Euro monatlich, entschädigen, wenn sie ihre Kinder wegen der Corona-Pandemie zuhause betreuen müssen und sie deshalb einen Verdienstausfall erleiden. Der Anspruch besteht, wenn die Kita oder Schule aufgrund einer behördlichen Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung einer...