Entlastungsleistungen

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Entlastungsleistungen noch bis Juni verwendbar
Geld für Pflege nicht verfallen lassen

Angehörige zu pflegen oder selbst pflegebedürftig zu sein, ist belastend. Deshalb gibt es sogenannte Entlastungsleistungen: Für 125 Euro monatlich können sich Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Unterstützung holen. Das können Putz- oder Haushaltshilfen sein, Begleitungen beim Einkaufen, bei Behördengängen oder bei Freizeitaktivitäten. Insgesamt stehen im Jahr 1.500 Euro zur Verfügung. Doch viele Menschen nehmen diese Entlastungsleistung der Pflegekasse nicht in Anspruch. Dabei lohnt es sich...

  • Wesel
  • 07.05.24
  • 1
Ratgeber

Verbraucherzentrale rät
Geld für die Pflege: Bis Ende Juni noch Restbeträge nutzen

Mit 1.500 Euro insgesamt pro Jahr können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Unterstützung für sich finanzieren – zum Beispiel für Putz- oder Haushaltshilfen, für Begleitungen beim Einkauf, bei Behördengängen, Freizeitaktivitäten oder anteilig für eine Kurzzeit- oder Tagespflege, in einigen Fällen sogar für Gartenarbeit. Pro Monat stehen 125 Euro zur Verfügung. Viele Menschen nehmen diese sogenannten Entlastungsleistungen der Pflegekasse nicht in Anspruch. Dabei lohnt es sich gerade jetzt: Denn...

  • Wesel
  • 05.06.23
Ratgeber
Jetzt noch bis Ende des Jahres Entlastungsleistungen aus dem letzten Jahr nutzen. | Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de

Frist bei Pflege bis Ende 2020 beachten
Jetzt noch Entlastungsleistungen nutzen

Der Countdown läuft: Um die Betreuung von Pflegebedürftigen während der Corona-Pandemie zu erleichtern, können Betroffene bis Ende des Jahres noch Entlastungsleistungen aus dem letzten Jahr nutzen. Für ambulant gepflegte Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 steht ein Betrag in Höhe von 125 Euro monatlich zur Verfügung, der sich auf einen Jahresbetrag von 1.500 Euro summiert. Normalerweise läuft die Frist zur Abrufung des Geldes aus dem Vorjahr Ende Juni des darauffolgenden Jahres ab. Doch um...

  • Dinslaken
  • 20.11.20
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