Ratgeber
ENERGIEVERSORGER MÜSSEN ABSCHLÄGE NACH TATSÄCHLICHEM VERBRAUCH BEMESSEN – GUTHABEN SIND UNVERZÜGLICH ZU ERSTATTEN
Darf ein Energieversorger die monatlichen Abschläge für Strom und Gas unverändert lassen, auch wenn der tatsächliche Verbrauch niedriger ist? Nein! – auf diese verbraucherfreundliche Entscheidung weist die Verbraucherzentrale in Schwerte hin. Die Richter des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 16. Juli 2014, AZ: 12 O 474/12, nicht rechtskräftig) haben in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die ExtraEnergie GmbH geurteilt, dass künftige Abschlagszahlungen für die Lieferung von...