Energiemenge

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Foto: Verbraucherzentrale NRW

Verbraucherzentrale NRW klärt auf
Heizen: So funktioniert die CO2- Kostenaufteilung bei Mietwohnungen

Über das Klimapaket der Bundesregierung wird das Heizen mit fossilen Energien wie Gas und Öl mit einem CO2-Preis belegt, um beispielsweise Anreize für klimafreundliche Heiztechnologien und Gebäudesanierungen zu setzen. Die CO2-Kosten müssen seit 2023 bei Öl- und Gasheizungen zwischen Mietparteien und den Besitzer:innen der Wohnungen aufgeteilt werden. „Bei einer Etagenheizung darf man Vermieter:innen eine Rechnung über ihren CO2-Kosten-Anteil schreiben“, sagt Christian Handwerk, Energieexperte...

  • Wesel
  • 23.09.24
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